Allgemeine Lage zur COVID-19 (Coronavirus) Pandemie

Stand 30.03.23

Besuche sind gestattet.
Voraussetzung hierfür ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Wir empfehlen zur Sicherheit der Patienten einen Covid-Selbstest vor dem geplanten Besuch.
Alle weiteren Corona-Maßnahmen sind entfallen.
Sollten Sie vor Anreise grippeähnliche Symptome bemerken, suchen Sie bitte Ihren Hausarzt auf und kontaktieren Sie uns.

Vorbehaltlich ärztlicher Prüfung erfolgt bei positivem Corona-Befund vor Ort die Abreise oder Zimmerquarantäne bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Alle Rehabilitanden, die eine Mutter-Vater-Kind Reha / Jugendreha oder Familienorientierte Reha-Maßnahme angetreten haben, müssen aktuell in die häusliche Quarantäne.
Je nach Zeitpunkt im Rehaverlauf kann ggf. eine Ersatzmaßnahme beantragt werden.

Je nach individueller Quarantänezeit oder Abbruchsituation kann Ihre Reha verlängert werden, kann evtl. eine neue Reha angetreten werden, es kann aber auch sein, dass Ihre Rehamaßnahme nicht verlängert oder neu angetreten werden kann.

Die Details werden im Einzelfall geprüft.